Melag MEtherm 61 - Klarspüler für MELAtherm
Melag MEtherm 61 - Klarspüler für MELAtherm
Produktnummer:
MS1000057
- Optimiert für Reinigung und Trocknung
- Speziell entwickelt für maschinelle Instrumentenaufbereitung
- Kompatibel mit MELAtherm 10 Geräten
- pH-neutral und materialverträglich
35,70 €
Entwickelt für die maschinelle Aufbereitung von medizinischen Instrumenten, garantiert dieser Klarspüler optimale Sauberkeit und Trocknung. Speziell abgestimmt auf den Einsatz im MELAtherm 10, einem Thermodesinfektor der Firma MELAG, sorgt dieses Reinigungsmittel für einen klaren Glanz ohne Belagsbildung auf den Instrumenten sowie in der Waschkammer des Geräts. Die pH-neutrale Formulierung gewährleistet eine hohe Materialverträglichkeit und trägt zur Langlebigkeit der behandelten Objekte bei.
Anwendungsbereich
pH-Wert
Materialverträglichkeit
Anwendungsbereich
Speziell für MELAtherm 10 Thermodesinfektoren
pH-Wert
Neutral, schonend für Materialien
Trocknungsoptimierung
Unterstützt effiziente Trocknungsprozesse
Materialverträglichkeit
Verhindert Belagsbildung auf Instrumenten und im Gerät
| Ausführung | Herstellernummer | Artikelnummer | Inhalt |
|---|---|---|---|
| Klarspüler | - | 1000057-1 | 1 Flasche |
Gefahrenhinweise
Signalwort:
Achtung
Gefahrenhinweise:
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
Sicherheitshinweise:
Prävention:
P280 Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen.
Reaktion:
P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN:
Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell
vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter
spülen.
Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell
vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter
spülen.
P337 + P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat
einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen.
einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Zusätzliche Kennzeichnung:
Das Produkt ist nach Anhang I (2.6.4.5) zur Verordnung (EG) 1272/2008 eingestuft.
Pflichttext
Sonstige Gefahren:
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und
sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind.
Keine besonders zu erwähnenden Gefahren.
sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind.
Keine besonders zu erwähnenden Gefahren.
